Organisatorische Abwicklung mit einer Versicherungsgesellschaft

So leicht geht das:

  • Sie rufen uns zu einem Leitungswasserschaden
  • Wir leiten Sofortmaßnahmen zur Minderung des Schadens ein: Wir sperren die Leitung ab und orten die Schadensstelle.
  • Sie als Kunde möchten, dass wir die komplette Schadensabwicklung durchführen.
  • Wir erstellen eine Schadensanzeige für ihre Versicherungsgesellschaft.
  • Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung für Versicherungsansprüche, die wir der Versicherung zustellen.
  • Bei größeren Schadenssummen wird ein Sachverständiger der Versicherung den entstandenen Schaden ermitteln und bewerten.
  • Ihre Versicherung erkennt die Regulierung des Schadens an. Erst danach dürfen wir mit der endgültigen Reparatur z.B. des Rohrbruchs beginnen.
  • Wir beheben den Schaden und rechnen direkt mit der Versicherung ab

Eventuelle Zusatzaufträge, die die Versicherung nicht übernimmt, werden direkt mit ihnen abgerechnet.

Über die Schadensbehebung führen wir ein Protokoll, welches der Versicherung oder ihnen auf Verlangen ausgehändigt werden kann. Das Protokoll gibt Aufschluss über das Verfahren der Leckortung, Bautrocknung und Reparatur sowie die angewendete Technik zur Behebung des Schadens.