Durch Infrafttreten des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) am 1. März 2010 wurde das bundesweite Prinzip der Eigenkontrolle von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen festgelegt. Die bisher gültigen landesrechtlichen Bestimmungen sind hinfällig.
In Verbindung mit der DIN 1986 Teil 30 legt Paragraph 18b WHG fest, das bis zum 31.12.2015 für jedes Grundstück der Nachweis einer Dichtheit der Abwasserleitungen erbracht werden muss. Ist das Abwassersystem schadhaft, muss der Grundstückseigentümer die betroffenen Leitungen sanieren.
Neben Geldstrafen für Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen, gibt es auch noch zahlreiche technische und wirtschaftliche Gründe, die eine Dichtheitsprüfung sinnvoll machen.
Was jedem einleuchtet, austretendes Abwasser (Exfiltration) verschmutzt das umliegende Erdreich und kann die Sicherheit des Grundwassers gefährden. Man könnte natürlich nach Manier des Vogel Strauß den Kopf in den Sand stecken und die Sache ignorieren, sollte jedoch bei einem Zwischenfall die entsprechende Behörde darauf stoßen, kann es richtig teuer werden. Da bleibt es nicht bei einer simplen Ordnungswidrigkeit, Boden- und Grundwasserverunreinigung ist ein schwerer Straftatbestand.
Was nicht offensichtlich ist: auch in die Abwasserleitung eindringendes Grundwasser kann zum Problem werden, in der Fachsprache Infiltration genannt. Insbesondere in Gebieten mit hohem Grundwasserpegel besteht diese Gefahr. Dieses "Fremdwasser" belastet zusätzlich die Kanalisation und die örtliche Kläranlage. Insbesondere in regenreichen Zeiten oder bei Starkregen kann dies der buchstäbliche Tropfen sein, der das Fass bzw. den Kanal zum Überlaufen bring. Von den höheren Betriebskosten der Kläranlage ganz zu schweigen, die auf alle Abwassergebührenzahler umgelegt wird.
Risse in unterirdischen Rohren sind auch Angriffspunkt für Wurzeln. Von den Bäumen ausgesandt, Wasser und Nährstoffe zu sammeln, dringen feine Haarwurzeln in dünne Spalten ein. Dort bilden Sie Geflechte, die den Wasserfluss hemmen und vorbei schwimmende Feststoffe ansammeln - bis eine massive Verstopfung das Wurzelproblem offensichtlich werden lässt. Bei ihrem Wachstum können die Wurzeln auch aus dem kleinen Riss einen großen Spalt machen, der noch weitere Probleme nach sich zieht.
So können Sand, Erde und Steine in die Leitung eindringen und das Rohr verstopfen. Oder die Leitung wird durch austretendes Abwasser unterspült. In der Folge kann das Rohr absacken oder sogar durchbrechen. Solch massive Schäden lassen sich nicht mit grabungslosen Methoden reparieren, da muss dann der Bagger ran.
Ganz außer Acht gelassen werden oft die Schäden die austretendes Wasser an der Bausubstanz des Hauses anrichten kann. Durch die Kapilarwirkung der Baustoffe dringt das Abwasser in Fundamente und Mauern ein und durchfeuchtet diese. Das Wasser steigt auf und bildet eine ideale Umgebung für das Wachstum von Schimmelpilzen.
Normalerweise müssen für die Dichtheitsprüfung keine Leitungen ausgegraben werden. Wir brauchen nur Zugang zu einem Revisions- oder Kontrollschacht.
Vor der eigentlichen Prüfung reinigen wir Ihr Abwassersystem mit unserem Hochdruckspüler. Im Anschluss inspizieren wir die Rohre mit der Kamerasonde und dokumentieren den Zustand der Leitungen mit Foto und Video.
Als Nächstes bringen wir Dichtkissen innerhalb des Leitungssystems in Position und blasen diese auf. So trennen wir das Grundleitungssystem von den Entsorgungsleitungen im Haus und vom öffentlichen Kanalnetz. Jetzt können wir das isolierte Netz mit Wasser auffüllen und messen über einen Zeitraum von 15 Minuten, wieviel Wasser verloren geht. Liegt die gemessene Menge unter einem bestimmten Wert, gilt die Leitung als dicht. Übrigens ist dieser Wert abhängig vom Material des Rohres und von der Größe der benetzten Innenfläche.
Besteht Ihr Abwassersystem die Dichtheitsprüfung nicht, müssen Sie die betroffenen Leitungen sanieren. Informationen dazu finden Sie hier. Wir beraten Sie in so einem Fall auch ausführlich.